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Cannabis-Rauch zieht in Wohnung darüber - Fahrlässige Körperverletzung? | OberpfalzECHO
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Weiden. Ein Cannabis-Raucher (30) hat sich vor dem Amtsgericht Weiden erfolgreich gegen einen Strafbefehl gewehrt. Er hätte 900 Euro zahlen sollen, weil sein Cannabis-Rauch in die Wohnung darüber zieht. Tatbestand: "fahrlässige Körperverletzung".Tochter missbraucht: Landgericht Weiden verurteilt Vater zu 2 Jahren 3 Monaten Haft | OberpfalzECHO
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Urteil in Weiden: 49-Jähriger zu 27 Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs der Tochter. WhatsApp-Chat als Beweis. Wie begründet die Kammer das Urteil?Einvernehmlicher Missbrauch der Tochter? Vater aus Weiden bleibt in Haft
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Ein Weidener hat seine 13-jährige Tochter sexuell missbraucht, mutmaßlich war sie einverstanden. In dieser komplexen Konstellation verurteilte das Landgericht den Vater zu einer Haftstrafe. Über eine schwer fassbare Familientragödie.Angeklagter schweigt: 49-Jähriger soll eigene Tochter sexuell missbraucht haben
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Schwere Vorwürfe gegen einen Vater aus Weiden: Er soll seine 13-jährige Tochter mehrfach sexuell missbraucht haben. Vor dem Landgericht schweigt er. Doch es gibt einen auffälligen Chatverlauf zwischen Vater und Tochter.Sexueller Missbrauch von minderjähriger Tochter vor Gericht
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Mindestens zwei Mal soll sich der Vater einer minderjährigen Tochter an ihr vergangen haben. Am Donnerstag war Auftakt zu einem Strafprozess, der Prozessbeobachtern starke Nerven abverlangt.Toxische Liebesbeziehung endet mit gefährlicher Körperverletzung
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Nach einer Begegnung mit seiner Ex-Partnerin, die sich in männlicher Begleitung befand, rastete ein junger Syrer aus. Die unheilvolle Nacht wurde nun gerichtlich aufgearbeitet.Mutmaßliches Sexualdelikt: Ermittlungen gegen Mitglied des Neustädter Faschingsvereins eingestellt
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Über Monate lastete der Tatvorwurf eines Sexualdeliktes schwer auf einem Vorstandsmitglied des Neustädter Faschingsvereins. Nun steht fest: Der Mann ist unschuldig. Im Gespräch blickt er auf diese für ihn sehr belastende Zeit zurück.www.oberpfalzecho.de
Weiden/Neustadt/WN. Die Staatsanwaltschaft Weiden hat das Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied des Neustädter Faschingsvereins eingestellt. Es ergab sich kein Tatverdacht. Dem Neustädter (31) war von einem Vereinskollegen (22) Vergewaltigung vorgeworfen worden.Bar-Betreiber angeklagt - Vorwurf: Frauen heimlich gefilmt | OberpfalzECHO
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Weiden. Die Staatsanwaltschaft Weiden hat Anklage gegen einen Bar-Betreiber aus Weiden erhoben. Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, auf der Damentoilette seines Lokals heimlich eine Kamera installiert und Frauen gefilmt zu haben.Mittags geschnappt - abends munter weiter geklaut: dreiste Diebstahlserie.
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Vor dem Weidener Amtsgericht Weiden mussten sich drei tschechische Staatsbürger wegen mehrerer Diebstähle verantworten.www.onetz.de
Die Frau, die wegen zweifachen versuchten Totschlags im Bezirksklinikum Wöllershof angeklagt war, bleibt auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die entscheidende Frage bei dem Urteil: Ist sie eine Gefahr für andere?Behandelnder Arzt: Hoffnung für 20-jährige Patientin - aber erst in einigen Jahren | OberpfalzECHO
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Weiden. Wie geht es weiter für eine 20-Jährige, die im Bezirkskrankenhaus Wöllershof zwei Mitpatientinnen erdrosseln wollte? Es gibt tatsächlich minimale Lichtblicke. In der Forensik in Taufkirchen, wo sie sich seit Oktober 2024 befindet, kam es zu keiner Fremdaggression mehr. Die 20-Jährige ve..."Ich muss sie töten": Prozessauftakt am Landgericht Weiden gegen Wöllershof-Patientin
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Es sind erschreckende Szenen, die sich im Bezirkskrankenhaus Wöllershof abgespielt haben sollen. Eine 20-Jährige soll versucht haben, zwei Mitpatientinnen zu erdrosseln. Nun startete der Prozess vor dem Landgericht – ohne die Angeklagte.Tragischer Fall vor Landgericht - 20-Jährige ist Gefahr für sich und andere | OberpfalzECHO
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Weiden/Wöllershof. Das Landgericht Weiden muss über die Zukunft einer jungen Frau aus Eritrea entscheiden. Die 20-Jährige hat im Bezirkskrankenhaus Wöllershof andere Patientinnen und das Personal angegriffen. Der Vorwurf: versuchter Totschlag.